Hallo!
1. Armer Hase...
2. Mir war irgendwie so als müsste man bei einem Wildschaden den Förster verständigen und von diesem bestätigen lassen, dass es ein Wildschaden ist. Würde mich mal bei der Versicherung unverbindlich erkundigen - nicht dass es noch Ärger gibt weil man den Schaden weder Polizei noch zuständigem Förster gemeldet hat.
3. Auch wenn es schon gesagt wurde aber: Teilkasko kann niemals nicht hochgestuft werden. Du zahlst immer das gleiche. Nur wenn du innerhalb kurzer Zeit mehrere Teilkaskoschäden über die Versicherung laufen lässt kann's sein, dass die dir den Vertrag kündigen.
Gruß
Volker
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