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Alt 25.06.2005, 16:21   #5
pille
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Zitat von jensputzier
Höchstens so lange, wie der Leasingvertrag läuft, also bis Dezember 2006. Das Auto steht draußen.
Moin Jens!

Die Frist ist zu lange, das Auto nach dieser Methode (was die Reifen & das Draußen stehen betrifft) so stehen zu lassen.

- Aufenthalt in einem Parkhaus o.ä. ist allemal sinniger....
- Ganzflächige Fahrzeugabdeckung
- Das Auto über so einen langen Zeitraum unbewegt auf den Reifen stehen zu lassen führt zu Flachstellen im Reifen.....nicht so toll.
dafür gibt es spezielle Standböcke, auf die der Wagen allseitig steht....
-> siehe Oldtimereinlagerung
- Erhaltungsladegerät

Ich nehm mal an, daß das eine Folge Deiner Mängel am Fahrzeug ist.
Dazu solltest Du Dir den Abschnitt XIII 1-5 der Vertragsbedingungen mal durchlesen. Erfolglose Reparaturversuche lassen sich durchaus, je nach Umstand, beim Leasinggeber geltend machen, bis hin zur Ersatzlieferung.
Im Gegensatz zum erworbenen Fahrzeug, hast Du beim Leasingfahrzeug nur ein Nutzungsrecht......aber dafür kannst Du auf Erfüllung dieses Rechtes bestehen und ggf. bei Nicht-Erfüllung dagegen klagen (Siehe Ziffer 3).

Unterm Strich käme eine vorzeitige Fahrzeugrückgabe dabei raus, allerdings kann der Leasinggeber auf Annahme eines Ersatzfahrzeuges bestehen....

Geändert von pille (25.06.2005 um 16:27 Uhr).
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