Zitat:
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Zitat von JRAV
Einem Bekannten ist das bei einem gebrauchten Mercedes mit Dekra Siegel passiert, bei dem sich am zweiten Tag sich eine Lüftungsdüse als defekt herausstellte, auf den 700€ Reparaturkosten blieb der Kunde sitzen, weil das Auto ja laut Dekra in beim Kauf in Ordnung gewesen sei und das deswegen nicht unter die Gewährleistung falle.
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Und das hat er dem Händler geglaubt?? Dann hat er sich aber einigermaßen übervorteilen lassen...
Das Dekra-Gutachten benennt nur die (eventuell) vorhandenen offenen Mängel.
Wenn ein Mangel (die Lüftungsdüse) innerhalb der ersten 6 Monate kaputt geht, dann wird davon ausgegangen, daß dieser (versteckte) Mangel (bzw. der Grund dafür) bereits bei Übergabe vorhanden war, außer ein Gutachter beweist das Gegenteil (dürfte schwierig sein). Nach 6 Monaten kommt die Beweislastumkehr in's Spiel, da muß dann der Käufer beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf bestand (ebenfalls schwierig)...