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Alt 15.06.2005, 08:39   #5
JB740
the Senior :-)
 
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meines Wissens gibt es eine Gewährleistungsabtretung (schriftlich), damit trittst
du deine Ansprüche gegen den Händler an den Käufer ab.

wie gesagt, frag die Verbraucherzentrale.

gruß jürgen
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