Zitat:
Zitat von jensputzier
Tja, mir hat man ohne, daß ich den Auftrag erteilt habe, vorne die Bremsscheiben und v+h die Bremsbeläge getauscht
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Laut aktueller Rechtssprechung must du, wenn du keinen Auftrag gegeben hast, die Reparatur nicht bezahlen.
Die getauschten Teile müssen Werkstätten mindestens 1 Monat aufheben.
Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wenn du schon bezahlt hast, Geld wieder einfordern.
Achja, deinen Wagen dürfen sie auch nicht zurückbehalten, bis du die Rechnung bezahlt hast. Der Wagen ist dein Eigentum.
Auf dem Papier leben wir ja immerhin noch in einen Rechtsstaat.
PS: Hier liegt ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz der Werkstatt vor.