Der Händler schuldet korrekt einen "laufleistungsentsprechenden" Zustand. Ein Defekt wie dieser sollte aber auf jeden Fall unter die Sachmängelhaftung fallen, da hier von Laufleistungsentsprechend nicht die Rede sein kann, das Teil ist schlichtweg defekt (und was es auch schon zum Zeitpunkt der Übergabe).
Servus
Katerle
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