Zitat:
Zitat von Skorpo
übernimmt die TK dies?
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Die TK uebernimmt i.d.R. "nur" Glasbruch, dh. im eigentlichen Sinne ist das Abloesen der Folie kein ausreichender Grund. Die Scheibe(n) ist(sind) aber sicher auch gesprungen, oder? Durch das Abloesen der Folie treten ja ungleiche Spannungen innerhalb der Scheibe auf, und dann reisst die ein
Es ist aber zu bedenken, dass bei einem regulierten (TK) Schaden fuer die Vertragspartner das ausserordentliche Recht der Kuendigung besteht, und meine hintere rechte Tuerscheibe hat alleine schon knapp 700EUR gekostet (und ich habe nicht mal einen Langversion des E38) - in diesem Fall macht der Vertragspartner "XY-Versicherung" bestimmt von seinem ausserordentlichen Kuendigungsrecht gebrauch <hmpf>
Uwe