Hallo
Ich würde mich aber sehr bedanken, wenn ich erwiesenermassen die Kopfdichtung nur auf der linken Seite defekt hätte, und auf der rechten Seite wäre alles in bester Ordnung, und die Werkstatt würde verlangen, auf beiden Seiten die Dichtung (oder sogar noch mehr) zu wechseln.
Wenn ich allerdings verlange, gegen eine Arbeitsrichtlinie zu verstossen, kann die Werkstatt natürlich Folgekosten ablehnen die durch diesen Verstoss entstehen. Wobei es natürlich auf die Qualität der Werkstatt ankommt, mich über die Wahrscheinlichkeit des Folgefehlers und die entstehenden Kosten zu informieren.
Erst dann kann ich mir selbst ein Bild machen, ob das Verlangen der Werkstatt wirklich gerechtfertigt ist, weil sonst in kürzester Zeit der Folgeschaden entsteht, oder das Werk mit dieser Richtlinie nur für die Auslastung der Werkstätten sorgen möchte.
Die Werkstatt wird nur dann wild machen und tauschen, wenn ich sie lasse, oder ich keinen Überblick habe, aber gegen meinen erklärten Willen wohl kaum.
Angenommen es besteht die Anweisung nur beide Köpfe zu bearbeiten, dann wird die Werkstatt erklären müssen warum sie dagegen verstossen hat. Entweder hat es der Kunde so gewollt, oder die Werkstatt hat ihn schlicht und ergreifend besch.....! Dann darf sich entweder der Eine oder der Andere an den jetzt entstandenen Folgekosten beteiligen.
Ob eine solche Anweisung besteht wird dir jede BMW Vertragswerkstatt sagen können (müssen!).
Gerhard
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