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Alt 23.05.2005, 07:51   #3
pille
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Zitat von esprit1967
Was ist denn mit der Kulanz von BMW, wenn die Garantie nach 2 Jahren abgelaufen ist?
IMHO ist das Werk dann kulant, oder nicht. Um dieses zu erreichen, ist natürlich ein Serviceheft ausschließlich von einem Vertragshändler unterzeichnet, erste Bürgerpflicht .
Eine Verpflichtung zum ausschließlichen Aufsuchen des ausliefernden Vertragshändlers besteht nicht. Es muß sich lediglich um einen vom Werk anerkannten Betrieb handeln (wer ist wohl anerkannt ?). Lediglich für Notfälle dürfen auch andere Reparaturbetriebe aufgesucht werden.
-> Garantieerhalte logischerweise nur bei offiziellen Vertragshändlern
-> Notfallreparaturen beim Vetragshändler versuchen verifizieren zu lassen um im Bereich der reparierten Teile ebenfalls fortgesetzten Garantieanspruch zu erhalten.

Dieses (dem Werk wohlfällige) Verhalten bestimmt, neben der Alters- & und Fahrleistungskomponente den Kulanzgrad nach Ablauf der WG.
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