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Alt 16.05.2005, 08:31   #3
dieselspaß
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Zitat:
Zitat von Profiler
Moin Peter,
ist natürlich Sch**** was da passiert ist, aber bist Du Dir ganz sicher dass Dein Spiegelglas noch intakt ist?
Grundsätzlich kannst Du alle Glasbruchschäden auf einmal beseitigen lassen und zahlst 150,- Euro SB.
Allerdings gilt dies (soweit ich weiß) nicht für Vandalismusschäden, sondern nur bei Diebstahlschäden. Und wenn es nur die billige Sonnenbrille ist die aus dem Innenraum entwendet wurde..

Den Spiegel zahlt die Teilkasko nur bei komplettem Diebstahl, nicht bei mutwilliger Zerstörung. Du bekommst maximal das (kaputte!!) Glas ersetzt.

hi Profiler,

deine Antwort ist nicht ganz richtig - bei TK-Schäden zählt die Kausalität (Ursächlichkeit)

Wenn du von nem Kieslaster ne Schippe Splitt abbekommst und WSS und Scheinwerfer davon betroffen sind ist das EIN Schaden = einmal SB

Zerdeppert dir ein Stein die WSS und du willst die Steinschläge in den SW mit machen lassen sind das VIELE Ursachen = mehrmals SB.

Vandalismus hast du recht - bezahlt keine TK

.... die Sonnenbrille bekommst du auch nicht (weil sie nicht zum Fahrzeug gehört) aber den EINBRUCHSCHADEN, wenn es als Einbruch erkennbar ist.

Wenn man seinen Versicherungsmenschen persönlich kennt ist der sicher gerne bei der entsprechenden Formulierung behilflich

Ich wollte nicht der "Neunmalklug" sein, aber die feinen Unterschiede könnten Peter vielleicht helfen

Gruß Reiner
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