Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.05.2005, 08:00   #3
dieselspaß
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dieselspaß
 
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
Standard

hallo Peter,
mit der TK sind u.a. Glasschaden und Diebstahl versichert. Vandalismus nicht.

Wenn also dein Rückspiegel weg ist, also vom Täter abgerissen und mitgenommen wurde, dann zahlt die TK - wenn er noch dran hängt, dann nicht (bzw. nur das Spiegelglas, wenn es beschädigt ist).
Ebenso deine Seitenscheibe. Ist das Glas kaputt (zerkratzt, zerbrochen, angeschlagen) bezahlt die TK Glas und aus- einbau. Ist nur der Rahmen beschädigt bezahlt die TK nicht.
Spiegel und Seitenscheibe sind ein Schaden - also 150 EU SB und deine Windschutzscheibe ein anderer Schaden - da zeitlich und sachlich nicht zusammenhängend entstanden - also nochmal 150 EU SB.

Sorry, sicher nur ein schwacher Trost, aber so ist das Versicherungsrecht.

Viele Grüße Reiner
dieselspaß ist offline   Antwort Mit Zitat antworten