hallo Peter,
mit der TK sind u.a. Glasschaden und Diebstahl versichert. Vandalismus nicht.
Wenn also dein Rückspiegel weg ist, also vom Täter abgerissen und mitgenommen wurde, dann zahlt die TK - wenn er noch dran hängt, dann nicht (bzw. nur das Spiegelglas, wenn es beschädigt ist).
Ebenso deine Seitenscheibe. Ist das Glas kaputt (zerkratzt, zerbrochen, angeschlagen) bezahlt die TK Glas und aus- einbau. Ist nur der Rahmen beschädigt bezahlt die TK nicht.
Spiegel und Seitenscheibe sind ein Schaden - also 150 EU SB und deine Windschutzscheibe ein anderer Schaden - da zeitlich und sachlich nicht zusammenhängend entstanden - also nochmal 150 EU SB.
Sorry, sicher nur ein schwacher Trost, aber so ist das Versicherungsrecht.
Viele Grüße Reiner
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