Antwort für DD
Du hast Recht: Den Aspekt "Reparaturwürdigkeit" habe ich in meinem letzten Posting unterschlagen.
Der Sachverständige geht von einer Reparaturwürdigkeit nur aus, wenn eine noch durchzuführende Fahrzeugvermesseung keine Achsschäden ergibt
Also werde ich jetzt die Fahrzeugvermessung durchführen lassen. Beim Fahren habe ich keine Veränderungen des Fahr- und/oder Lenkverhaltens festsellen können.
Grüsse
Björn
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Grüße aus Hamburg
Björn
The only difference between men and boys is the price of their toys
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