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Alt 11.05.2005, 08:33   #14
Don Pedro
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@Merlin

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Dies schreibt MPL:
Zitat:
Wir gewähren den B/F-Tarif für Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte, Angestellte von Versicherungen, Finanzdienstleistern und Kreditinstituten sowie für deren Ehe-/ Lebenspartner und Kinder unter der gleichen Wohnanschrift.
Da muss ich doch auch mal nachfragen, weil mich besonders folgendes interessiert:
Zitat:
Ist der Versicherungsnehmer alleiniger Nutzer von beiden PKW's, gewähren wir für den Zweitwagen und für alle folgenden PKW's die gleiche SF-Klasse wie für den bei uns versicherten Erstwagen. Vorraussetzung: Der Versicherungsnehmer ist auch Halter des Fahrzeuges.
Werden die PKW's auch von anderen Personen gefahren, die mindestens 24 Jahre alt sind, gewähren wir ebenfalls die gleiche SF-Klasse, wie für den Erstwagen, jedoch max. die SF10. Der Halter und die Halteranschrift dürfen vom Versicherungsnehmer abweichen, sofern es sich um Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers handelt.
Die Zweitwagenregelung für PKW gilt für Verträge, denen die Allgemeine Bedingungen für die MLP Kraftfahrtversicherung (AKB) - Stand 01.10.2004 zugrunde liegen.
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Internette Grüße
Don Pedro
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