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Zitat von sozialesAbseits
Dann erzähl mal deine Geschichte... 
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Tja, bin morgens zum Büro gefahren und befand mich in einer Zohne "30". An einer "Rechts v. Links" Kreuzung (rechts hatte Vorfahrt) überquerte ich diese Kreuzung. Der v.r. kommende Benz war da noch in etwa 80 - 100 Meter Entfernung (ebenfalls Zone 30) und fuhr stummpf in meinen Heckbereich nachdem ich die Kreuzung schon fast hinter mich gelassen hatte. Mein Wagen wurde durch die Wucht herum geschleudert und kam dann, wie auf dem Foto, zum Stillstand.
Als der Polizist die Fahrerin fragte wann sie mich gesehen hätte, gab sie zur Antwort "als es gekracht hatte".

Ferner muss man wissen, dass sich an dieser Kreuzung auch noch ein Radweg auf beiden Seiten der (meiner) Fahrbahn befindet. Nicht auszudenken wenn in diesem Moment auch noch ein Radfahrer die Kreuzung überquert hätte.
Wird wohl ein schwieriges Thema werden da ich "zu 1." als Beteiligter im Protokoll stehe. Da zunächst die "R.v.L." Regel gilt. Allerdings hier wohl, aufgrund der Umstände, Justizia mit geschlossenen Augen ein Urteil fällen muß.
