Hallo Björn,
auch von mir erst einmal mein herzliches Beileid. Aber wie du schon geschrieben hast: Hauptsache deiner Frau und auch der Unfallverursacherin ist nichts passiert.
Um deine Fragen zu beantworten:
Der Gutachter legt bei der Ermittlung der Schadenshöhe die Preise von Originalteilen und auch die Preise für die Arbeitszeit einer Werstatt des Herstellers zugrunde.
Da für das Auto die Schwackeliste nicht mehr zuständig ist (zu alt) wird der Markt- und somit Wiederbeschaffungswert anhand von zum Verkauf angebotenen vergleichbaren Fahrzeugen ermittelt. Die Preisermittlung kann auch über die Anzeigenbörsen im Internet erfolgen.
Bei der Reparatur kannst du auf jeden Fall bis zu 10% über den Marktwert gehen.
Oder einfach nach Gutachten abrechnen (dann gibts halt keinen Nutzungsausfall) und selber nach einer Werkstatt suchen. In der Regel ist jede freie Werkstatt deutlich günstiger als die Angaben des Gutachters. Und Vieles, von dem der Gutachter gesagt hat, dass es ausgetauscht werden müsste, kann oft auch günstig repariert werden.
Viele Grüsse
Micha
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