Betr. Abschlussfrage aus #21:
Wie bereits unter #18 eingemeldet, ist eine hälftige Aufteilung des Gesamtschadens die naheliegende Vorgehensweise.
Sollte Dir die alleinige Übernahme Deines Schadens günstiger kommen, lasse Dir einen all(es)umfassenden Forderungsverzicht des VU-Gegners schriftlich bestätigen. Ein in der Endsumme hohes Eigenschaden-Gutachten, dessen tatsächliche Behebung Dich jedoch privat erheblich weniger kostet, mag hierbei hilfreich sein ...
... mit Grüssen, FrankWo.
|