VU-Hergang (Wahrheit : Aussagen)
Spurensicherung > Auswertung > Gutachten = VU-Hergang
Je nach Aufwand kann bewiesen werden, welches Fahrzeug den anderen PKW (zuerst) berührt hat - einzig das 'warum' bleibt noch zu (er)klären.
Die mündlicnen/schriftlichen/vereidigten Aussagen müssen mit dem Inhalt des Gutachtens übereinstimmen.
Fand der Zusammenstoss in einem Geschwindigkeitsbereich statt, welche der Streckenführung & -qualität bzw. den für dieselbe geltenden Vorschriften nicht angemessen war, ist eine Teilung des Gesamtschadens zu erwarten.
Ansonsten droht die anteilige Gefährdungshaftung für den Einsatz des eigenen Wagens, da eine Alleinschuld des VU-Gegners nicht offensichtlich ist.
Lass' uns bitte an der weiteren Entwicklung teilhaben - wir können Alle daraus lernen ...
... mit dankenden Grüssen, FrankWo.
Geändert von FrankWo (04.04.2005 um 16:28 Uhr).
Grund: Schreibfehler (müssen nicht sein)
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