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Alt 01.04.2005, 16:11   #8
JRAV
Auf Samtpfoten
 
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Zitat:
Zitat von schutzschi
Wieso sollte die GWL den Lader nicht übernehmen...? Fällt der Lader in den ersten 6 Monaten nach Fzg.-Übernahme aus, muß schließlich der Händler beweisen, daß der Mangel bei Fzg.-Übernahme noch nicht bestand. Erst danach ist der Käufer in der Beweispflicht...
Nein. Die Gewährleistung deckt nur Schäden, die am Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs vorliegen. Wenn das Auto später kaputtgeht, ist der Schaden nicht mehr gedeckt.

Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Ein Laderschaden tritt erst dann auf, wenn der Motor selbst nicht mehr ganz in Ordnung ist, will heißen, daß ein Laderschaden meist einem Motorschaden gleichkommt, und der bedeutet oft einen wirtschaftlichen Totalschaden am Fahrzeug.

All the best,

John
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