Zitat:
Zitat von Doug
Aber garade fällt mir ein das man evtl. sogar Golf 2 Scheinwerfer einbauen könnte, wenn der Einbauort und die Lichtart der Stassenverkehrsordnung enspricht und die Lampe zugelassen ist dann sollte das ohne weiteres gehen, Und das auch noch ohne Eintragung.
Irgendwie ist mir nämlich da etwas in Erinnerung.
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Das könnte je nach Auslegung der STVZO stimmen...
Zitat:
Es dürfen nur die vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten Leuchten, Leuchtstoffe und rückstrahlenden Mittel verwendet werden. Alle Leuchten müssen vorschriftsmäßig und fest am Fahrzeug angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Leuchten gleicher Art müssen bei paarweiser Anbringung gleichstark, gleichhoch und symmetrisch zur Mitte montiert sein. Sind bei den nachstehend genannten Leuchten horizontale Mindestsichtwinkel angegeben, so muss in diesen Fällen der vertikale Sichtwinkel mind. 15° nach oben und unten betragen, gemessen in der Horizontalen. Nach vorn wirkende Leuchten (außer Parkleuchten, Blinker und Lichthupe), dürfen sich nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschalten lassen. Das Abdecken von Leuchten ist unzulässig, außer bei Fernlicht, Abblendlicht und bei den Nebelscheinwerfern im ausgeschalteten Zustand.
Außerdem ist nach §49a, Satz8 eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen sicherzustellen, also auch im ungünstigsten Fall.
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Bei meinem Moped oder den Amis,die ich früher hatte,war es dem TÜV egal aus welchen Fahrzeugen die Scheinwerfer zum umrüsten in D stammten.
Hauptsache Funktion und Prüfzeichen waren gegeben.
Das ist aber schon etliche Jahre her,ob das heute noch so einfach geht,weiß ich nicht.