Hi Iso,
einersetis schreibst du (korrekt) das die Kasko nicht für Vandalismus Schäden aufkommt (übrigends egal ob Garage oder nicht), dann bemerkst du, daß wegen dem nicht in die Garage stellen die VS nicht gehaftet hat. Das ist so falsch. Wenn du beim Abschluß deiner Versicherung eine Garage angibst, bedeutet das nicht zwingend, daß du dein Kfz jede Nacht dort verwahren musst. Somit ist deine Versicherung auch zur Regulierung eines leistungspflichtigen Schaden bereit/verpflichtet, wenn dein Kfz z.B. bei einem plötzlichen Hagel etc. beschädigt wird und dein Kfz nicht in der Garage steht.
Solltest deine Versicherung anders handeln, ist sie im Unrecht - bzw. würde ich den Schaden einklagen und auch die Gesellschaft wechseln.
Nach 9 Jahren als Versicherungsmakler hab ich doch schon die eine oder andere Erfahrung mit Schadensregulierung etc. gehabt

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Grüße,
Chris