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Alt 24.03.2005, 16:36   #2
pille
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Moin Peter!

Hier ist ein BGH-Urteil....natürlich eine letztinstanzliche Entscheidung, deren Sachverhalt hier nur als ähnlich zu sehen ist (ich habe es nicht komplett durchgelesen, mangels Zeit).
Vielleicht hilfts ja trotzdem in der grundsätzlichen Sicht der Dinge.

Grundsätzlich hat der Abschlepper kein Zurück/Einbehaltungsrecht....es sei denn eine formelle Inkassovollmacht wäre ihm Übertragen worden.

Dagegen spricht auch das Wertverhältnis PKW vs. Abschleppkosten. In dem Urteil nähern sich die Bergungskosten dem Wert an, trotzdem durfte der Bergungsunternehmer die Sache nicht einbehalten....
hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.rws-verlag.de/bgh-free/vo...6/vo103834.htm

Ergänzende Texte:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.verkehrsportal.de/verkehr...hleppen_06.php

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.fu-berlin.de/jura/veranst...ll_loesung.pdf

das sind aber nur Hilfestellungen, bin ja kein Anwalt.....

Geändert von pille (24.03.2005 um 17:14 Uhr).
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