Moin!
Worum geht es schon großartig mit den (echten) Aufklebern....
-im wesentlichen da zu parken, zu halten etc, wo es für Normalos nicht erlaubt ist.
-anzuzeigen, daß man(n) diplomatische Immunität (CD) besitzt, was aber nicht immer ein Freibrief für Verkehrsdelikte aller Art ist...
- CD's sind weitgehend auf die Bundeshauptstadt beschränkt, eben da, wo die Botschaften sind und die Fahrzeuge besitzen häufig eine Zulassung aus dem Ursprungsland, aber es gibt auch andernorts zugelassene Kfz. mit dem CD-Schild (Fuhrpark?), die sogenannten 0-*****
Variante 1 setzt sich zusammen aus der "0". Dann folgen die obligatorischen Zulassungstempel. Danach die Zahlen des Ländercodes. Bindestrich, und eine weitere Zahl. Je niedriger diese Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang. Die "1" hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters.
0 ° 17 - 1 ist z.B. das Dienstfahrzeug des Botschafters der USA Variante 2 hat als einzigen Unterschied zur zuvorgenannten Variante anstelle der "0" die Kennung der Zulassungsstelle. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwandt, die nicht in vollem Umfang den diplomatischen Schutz genießen, also für eine Botschaft oder eine Internationale Organisation fahren.
HH ° 17 - 123 ist z.B. ein Fahrzeug im Dienste der US-Botschaft in Hamburg
- CC's sind (u.a.) viel in Hamburg anzutreffen (HH hat über 90 Konsulate) und befinden sich in der Regel auch auf ganz normalen HH-Kennzeichen und aus dem Umland (man unterscheidet Generalkonsulate und Honorarkonsulate).
wahrscheinlich gibt es noch mehr Wissenswertes darüber
auf jeden Fall bedeutet das Aufbringen eines größenrichtigen Aufklebers
CC / CD auf einem Privat-KFZ wohl Kennzeichenmißbrauch und damit ist der Ärger mit der Rennleitung vorprogrammiert.
Geändert von pille (23.03.2005 um 15:23 Uhr).
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