Zitat:
Zitat von Harald
nach einer neuen Rechtssprechung wurde ein Gerichtsurteil für gültig erklärt das die Versicherung auf VERLANGEN die MWST bezahlen müssen.
dieses wurde damit begründet, das beim Kauf von Ersatzteilen auch MWST bezahlt werden.
Gruß Harald
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Echt ????
Ich meine ich war immer der meinung das das nicht Rechtes ist, weil angenommen ich verkaufe den Wagen unrepariert, bekomme ich vom Käufer ja auch den Gesammtschaden vom Fahrzeugwert abgezogen, und der wird mir ein Vogel zeigen wenn ich nur die Nettokosten vom Fahrzeugwert abziehen würde.
Ein Schaden ist ein Schaden und der setzt sich ja aus allen Kosten zusammen und darin enthalten sind nunmal auch die Mehrwertsteuer. Ganz egal was ich dann mit den Wagen mache.
Gibt es das irgendwo nachzulesen, das es nicht mehr legal ist die 16% einzubehalten. ?
Bye
Doug