nach einer neuen Rechtssprechung wurde ein Gerichtsurteil für gültig erklärt das die Versicherung auf VERLANGEN die MWST bezahlen müssen.
dieses wurde damit begründet, das beim Kauf von Ersatzteilen auch MWST bezahlt werden.
Die meisten Versicherungen sagen das natürlich nicht....aber ein Recht auf die erstattung der MWST hat man...
Man sollte dies der Versicherung mitteilen...sonst werden die MWST nicht mit ausgezahlt....
Egal ob man das Fahrzeug in der Werkstatt reparieren läßt oder es selber macht..
Gruß Harald
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Du hast doch keine Angst im Dunkeln, oder?
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