Thema: Karosserie Unfallschaden
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.03.2005, 19:26   #3
DAD
Lederfuchs
 
Benutzerbild von DAD
 
Registriert seit: 07.03.2003
Ort: Fulda
Fahrzeug: E65 735i Sport 05/04 ; E84 X1 20xd 10/10
Standard

Hallo Anatoly,
leider hat die VS bei der MwSt recht. Ist vor ca. 2 Jahren vom Staat so festgelegt worden. Bei Abrechnung nach Gutachten.
Ansonsten hast Du einen gesetzl. Direktanspruch. Dir stehen aber nur die reinen Rep. Kosten, ohne sogenannte Verbringungskosten (zum Lakierer bringen usw.) zu. Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, kannst du selbst bestimmen wer den Schaden schätzt und wo und wie du reparieren lässt. Übrigens weis die VS nicht ob du Rechtschutz hast oder nicht!
Gruß Dad
DAD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten