Hallo Anatoly,
leider hat die VS bei der MwSt recht. Ist vor ca. 2 Jahren vom Staat so festgelegt worden. Bei Abrechnung nach Gutachten.
Ansonsten hast Du einen gesetzl. Direktanspruch. Dir stehen aber nur die reinen Rep. Kosten, ohne sogenannte Verbringungskosten (zum Lakierer bringen usw.) zu. Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, kannst du selbst bestimmen wer den Schaden schätzt und wo und wie du reparieren lässt. Übrigens weis die VS nicht ob du Rechtschutz hast oder nicht!
Gruß Dad
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