Zitat:
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Zitat von pille
Aber ab wann & unter welchen Voraussetzungen Dich die Rennleitung als ohne gültige Fahrerlaubnis fahrend ansehen kann, das entzieht sich auch meiner Kenntnis.
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Ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Urteil rechtskräftig geworden ist ODER die FE vorläufig entzogen worden ist.
Mit Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist da nichts.
Sorry, aber Du kannst mir nicht erzählen, dass Du davon nichts wusstest und dass das alles überraschend kam, das ist Quark!