Zitat:
Zitat von Michel
hallo beatnix,
so lange du eine gültige fahrerlaubnis in der hand hälts, kannst du auto fahren. es heisst ja nicht umsont führerscheinentzug. oder??
das ist sogar wort wörtlich zu nehmen. eine fahrverbot tritt erst in kraft wenn dir ein vollzugsbeamter diese dir abnimmt oder du diesen auf dem landratsamt abgeben hast.
ein gegenstück z.b.: wenn ein fahrverbot an einem sonntag endet, dir die fahrerlaubnis nicht zu gestellt werden kann. darfst du auch nicht auto fahren. oder du fährst zum landratsamt und gibts deine pappe ab. nach hause fahren darfst du nicht mehr, weil du keine gültige fahrerlaubnis mehr hast.
und alles andere was da in die wege geleitet wird, wegen einem fahrverbot ohne das du die fahrerlaubnis abgegeben hast dauert länger als die zeit vom 7.2.
ausser du meinst 7.2.2004
grüsse
michel
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Sachlich falsch.
Fahrerlaubnis= Verwaltungsakt
Führerschein= verkörperter Verwaltungsakt.
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nützt der Führerschein gar nichts, er ist dann wertlos!
Oh, ich seh gerade, @Zwölfender, der "Profi" liest auch mit! Na dann werden wir gleich alle schlau gemacht

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