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Alt 16.03.2005, 19:40   #7
beatnix
domestizierter Neo Hippie
 
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Zitat:
Zitat von Michel
hallo beatnix,
so lange du eine gültige fahrerlaubnis in der hand hälts, kannst du auto fahren. es heisst ja nicht umsont führerscheinentzug. oder??
das ist sogar wort wörtlich zu nehmen. eine fahrverbot tritt erst in kraft wenn dir ein vollzugsbeamter diese dir abnimmt oder du diesen auf dem landratsamt abgeben hast.
Weißt Du das auch sicherer Quelle? Kann ich mich da drauf verlassen?
Im Ernst jetzt...
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