Zitat:
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Zitat von Wolfus
Zum Abschleppen muss er nicht zugelassen sein. Allerdings ab einer bestimmten Entfernung wird Abschleppen zum Schleppen und das ist dann genehmigungspfichtig.
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Meine Rede (s.o.).
Der im abgeschleppten Fz muß Klasse B haben und gut ist.
Die Rechtsprechung bejaht bis zu 100 km Abschleppstrecke.