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Alt 06.03.2005, 16:53   #23
John McClane
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Zitat von Zwölfender
Bist wohl ned richtig informiert... Polizeibeamte können bei der Verrichtung hoheitlicher Aufgaben (Streife, etc.) sich über die Vorschriften der StVO auch ohne Sonder.- u. Wegerechte (Blaulicht +Sirene) hinwegsetzen!!!

Es ist ein Trugschluss, dass dazu nur ne Blaulichtfahrt gehört!! also erst informierten,, DANN REDEN!!! lach
Reines "Streife fahren" ist schlicht hoheitliches Handeln. Wenn, dann richtig .
Jeder Einsatz, bei dem es ERFORDERLICH ist, SONDERRECHTE in Anspruch zu nehmen (vgl. §35 StVO) rechtfertigt das Missachten der in der StVO geltenden Regeln. Ob mit einem Z-Wagen oder FuSTKW.
Bei JEDER Missachtung der Regeln der StVO werden Sonderrechte (personengebunden) und/oder Wegerechte (fahrzeuggebunden) in Anspruch genommen.
Was Du da schreibst, ist so, wie es da steht, Unsinn.
§ 35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr,
der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die
Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben dringend geboten
ist.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf
Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation
im Inland berechtigt sind.
[...]
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender
Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt
werden.
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