Zitat:
Zitat von Disco Stance
Wie verhält es sich beim Kauf solcher Fahrzeuge? Die Händler die Fahrzeuge mit einer solchen Deklarierung verkaufen wollen doch nur keine Garantie mehr drauf geben weil es sich niemals rechnet, oder?
Kann ich als Privatrmann auch so ein Auto erstehen unter Abschluss eines Vertrages mit ausdrücklicher Garantieverweigerung oder so des Händlers?
Danke,
MfG,
Daniel
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Ja, die Händler wollen mit solchen Klauseln die Gewährleistung ausschließen, die sie nach dem Gesetz auch für gebrauchte Fahrzeuge mindestens für 1 Jahr tragen müssen (sie können die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzen durch Vertrag, das ist aber nicht automatisch so. Es muß im Vertrag stehen.). Dies gilt immer, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft (Verbrauchsgüterkauf). Sowas wird sich eben oftmals kaum noch rechnen für einen Händler. Deswegen will er so aus der Haftung, was an und für sich ja nachvollziehbar ist.
Das Problem dabei: Gegenüber einem Verbraucher kann ein Unternehmer die Gewährleistung unter keinen Umständen wirksam ausschließen. Da kann er machen was er will. Er muß Gewährleistung geben. Das Risiko: Wenn er die Gewährleistung versucht ganz auszuschließen, dann muß er sogar zwei Jahre Gewährleistung geben, da insoweit die Vertragskalusel unwirksam ist und es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bleibt.
Viel Händler verkaufen solche fahrzeuge dann wirklich auch nur an andere Händler oder für den Export. habe selber mal versucht über BMW an solche Fahrzeuge ran zu kommen. Keine Chance. Die sammeln die zentral und verteilen die nur an Nicht-Verbraucher weiter.