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Alt 30.09.2002, 16:47   #5
WOKKE
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Fahrzeug: E24-M635CSi, E24-635CSi, E24-635CSiA, E31-850Ci, E38-750iL (FL), E38-735i (FL)
Standard Zulassung Xenon

dazu mal ein paar Worte von mir:
dauernd wird von der Zulassung geredet. Wer hat denn schon mal einen entsprechenden Eintrag in irgendwelchen Fahrzeugpapieren gesehen oder gar Streß wegen einer Nachrüstung gehabt??? Die Brenner als solche sind von der Lichttemp. her legal und wenn der Einbau so geschieht, daß der Gegenverkehr nicht mehr als üblich geblendet wird ist doch alles paletti, oder? Ich versteh das ganze Gezeter nicht. Bei Nachrüstscheinwerfern wie z.B. Hella Xenon Micro-DE für Fernlicht ist nicht ein Fitzel Papier für irgendwelche Eintragungen dabei und auch kein ABE. Das Glas hat das obligatorische E-Zeichen, that's it.
Neulich war meine Moto Guzzi Le Mans IV Bj. 86 wegen diverser Eintragungen beim TÜV: vom Hersteller nicht freigegebene Reifenpaarung, Umbau Bremsanlage vorne, Stahlflexleitungen, Halbschalenverkleidung mit Doppelscheinwerfereiner (BMW E24) von einer älteren Le Mans. Alles hat wunderbar geklappt und zum Xenon Umbau, der ja nun wunderbar zu sehen war schon wegen des HV Steckers, der ins Auge sticht, hat sich der Prüfer lediglich bewundernd geäußert. BTW, mein Mopped hat weder Niveauregulierung noch Scheinwerferreinigungsanlage

Gruß
Wolf
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