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Zitat von 735i
Wenn einer einen oxfordgrünen E65 gegen einen oxfordgrünen E65 eintauscht... dann bin ich das.
Ciau
735i
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Also, ich würde das auch noch nicht so verkniffen sehen, solange es sich um die Rückgabe eines bereits geleasten KFZ handelt. Beim Folgegeschäft, spielen Normal-Gebrauchs-Schäden überhaupt keine Rolle.
In der Diskussion einfach sonst die Kriterien, die beim ADAC in dieser Hinsicht hinterlegt sind, mitbringen. Dann geben die Händler meist klein bei...
Aber ein zum Ankauf durch den Händler vorgesehener Gebrauchtwagen mit nachträglicher Abzugsmöglichkeit für Schäden? Das wäre es besser vorher den Wagen an anderer Stelle bewerten zu lassen. Dann bist Du auf der sicheren Seite & kannst ggf. das Mobil auch von privat verkaufen, würde mich nicht wundern, wenn der Händler dann doch den Preis zahlen will..
was nach Ablauf der Leasingzeit bei diesen Konditionen passiert, kann man gegenwärtig kaum sagen, da wohl nur eine geringe Marge im verkauf erzielbar ist, aber auch hier dürfte die Aussicht auf das Folgegeschäft den Ausschlag geben...