Hallo,
also den Antrag auf Befreiung kannst Du einfach mal stellen, ohne dass Dir Betrug unterstellt wird. Es gibt ja extra ein Feld, in das Du Fahrzeuge eintragen kannst, die nicht standardmäßig befreit sind.
Es besteht keine Pflicht, die Befreiung zu beantragen. Wenn man weiß, dass man befreit ist, dann braucht man keinen Antrag zu stellen. Problematischer sind eben Grenzfälle. Ist man nicht sicher, dass man unter die Befreiung fällt und fährt ohne zu zahlen, dann ist man nämlich Mautpreller, wenn eine Befreiung nicht anerkannt wird.
Also, in jedem Fall die Befreiung beantragen. Toll-Collect entscheidet dann, ob diese gerechtfertigt ist. Bis dahin würde ich artig Maut zahlen, wenn der Befreiung stattgegeben wurde, dann kann man das Geld zurückfordern.
Gruß,
Christian.
|