Hallo,
nun, der Sachverständige der gegnerischen Versicherung kostet mich zumindest einmal nichts. Kann der Schaden ohne Aufwand meinerseits behoben werden, ist mir das recht. Fängt er an "wertmindernde Sachen" zu finden, kann ich immer noch einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Wobei man da sicherlich die Kosten, besonders wenn ein Anwalt hinzugezogen wird, beachten muß. Falls ich diese dann zum Schluß noch einklagen muß...
Mein Wagen hat Doppelverglasung, sind das eigentlich die gleichen Türen, wie beim Normalverglasten oder unterscheiden sich die, da die Scheibe doch um einiges dicker ist?
Gruß
Martin
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