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Alt 26.09.2002, 17:40   #3
Blake
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Hi!

Ja, ich denke auch, es würde eine Menge Bürokratieaufwand geben, der wohl kaum im Verhältnis stünde...
Bezüglich des Abrollumfanges sind , glaube ich, maximal 8% Differenz (hinten grösserer Umfang natürlich) zulässig - eine Anpassung des ABS vorrausgesetzt!
Übrigens hast du recht - es waren meist 16/17-Zoll-Kombinationen. Die 17/18 habe ich auch nur zweimal in Tuningzeitschriften gesehen. Einmal war es sogar der E21 mit M5-Motor von Racing Dynamics! Gibst die überhaupt noch???

Gruss, Blake
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