Hallo,
also war heut beim Anwalt. Die Chancen stehen eher schlecht, da auf Parkplätzen nicht immer rechts vor links, sondern der in §1StVO verankerte Grundsatz des Gebotes der Rücksichtsnahme gilt.
Mein Anwalt will sich die Unfallstelle mal anschauen und dann sehen wir weiter...
Gruß
Stef