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Zitat von nob
Lt. John gibts kein Gesetz dafür und keines dagegen. Aber der TÜV stresst trotzdem. Umbau ist nicht schlimm, andere Fassungen, zweiphasige Birnchen und ein Kabel zum Standlicht.
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Ne, Nob, das hab ich nicht gesagt!
Das bezog sich auf die AUSGESTALTUNG des Standlichtes, darüber steht in der Tat nichts in der StVZO. Es muß weiß sein!
Die Blinker (=Fahrtrichtungsanzeiger) dürfen nicht als Standlichter (=Begrenzungsleuchten) genutzt werden.
Führt nicht zum erlöschen der BE, ist aber bei Kontrollen nie gut, weil muß sofort umgebaut werden.
Wenn hier einer erzählt, das er damit beim TÜV, sprich HU keine Probs kriegt, habe ich da so meine Zweifel...
