MOin,
ja das bringt aber nicht viel , wenn es dann defekt kommt, bist du wieder in der Beweispflicht das es schon defekt gekommen ist.............
Da kann er dir vorher zusichern was er will.
Fakt ist; Gewährleistung Ausgeschlossen......
Wenn man im aber Betrug nachweisen kann seiht es anderst aus...... aber wer kann das schon wirklich beweisen.
Im Übrigen bekomme ich auch so schlaue Fragen ob das Gerät den auch Funktioniert obwohl ich es in den Verkauftext geschrieben habe....
Ich persönlich habe schon ca. 1000 Geschäfte gemacht und noch nicht einen Artikel Falsch beschrieben, aber ich Antworte auf so Anfragen überhaupt nicht, das hat nix damit zu tun das ich etwas zu verbergen habe sondern eher damit das ich nachher kein Stress haben will weil ich vergessen habe zu erwähnen das nicht nur meine Fingerabdrücke auf den Gerät sind sondern auch die von einen Freund ............... ist zwar Überspitzt aber auch als Verkäufer kann man Ver*****t werden, auch da muß man auf der Hut sein !!!.
Gruß
Thorsten