Wenn das so sein würde, müsste jede Versicherung die Leistung verweigen, wenn z.B. ein DIN-Schacht DVD-Player mit integriertem Schirm verbaut wird (Gibts mittlerweile massenhaft bei ebay, MM oder Saturn). Dieser Schirm wird ja auch zur Steuerung der anderen Funktionen und zum ansehen von DVD´s genutzt !?
Die Frage ist nun, ob die Versicherer die reine Möglichkeit zur Nutzung schon dazu nutzen, nicht zu zahlen. Im Zweifel wird sich ja nur durch eine Zeugenaussage klären lassen, ob die TV-Funktion während der Fahrt an war oder nicht. Kann dazu keine Person eine Angabe machen und im Bordsystem sind keine Daten über Zeit und Nutzung des DVD-Wechslers gespeichert, müsste eigentlich doch alles in Butter sein...
(Shit, der Schirm im E38 ist von hinten nicht zu sehen, im E65 liegt er wesentlich höher...)
Gruß Union2000
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