Ein ebay-Tipp dazu
Hallo,
vor Gebotsabgabe am besten eine Mail mit ganz klar definierten Fragen an den Verkäufer, z.B. funktioniert es noch, ist es beschädigt, etc.. Meist kriegt man dann Antworten, die juristisch als zugesicherte Eigenschaft zu werten sind, wie z.B. Funktion ist einwandfrei. Damit kann man dann im Streitfall wesentlich mehr anfangen als mit den häufig sehr ausgeklügelten ebay-Texten.
Und wenn der Verkäufer nicht antwortet, weiß man auch Bescheid.
Viele Grüße
Kai
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