Wenn dich der Trachtenverein erwischt gibt es 10€ Busgeld
Wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, und du nachweislich wehrend der Fahrt den Monitor vorne als Fernsehen nützt dann liegt die Schuldfrage eindeutig an dir.
Der Einbau als solches ist nicht Strafbar, also sollte das die Versicherung nicht Interessieren.
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Ob es besser wird, wenn es anders wird, weiß ich nicht. Dass es aber anders werden muss, wenn es besser werden soll, weiß ich
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