Zitat:
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Zitat von JPM
aber soweit ich weiß darft man ab 1. April 2004 die Lichthupe als Überholsignal aus der Entfernung tätigen oder hab ich da was falsch verstanden? Blinker setzen ist Nötigung seit dieser Regelung
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Hier mal kopiert aus einer STVO von 1991:
StVO § 5 Überholen
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Das schließt also Blinker, Lichthupe und Hupe ein. Kennen nur leider die wenigsten und fühlen sich immer gleich genötigt.
Hockeyfreund