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					Zitat von Thomy7er
					
				 
				Hallo LEXX, 
die ABE ist ja eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" und daher extra dafür  
geschaffen damit das Teil nicht eingetragen werden muss     
Die ABE soll im Fahrzeug mitgeführt werden um bei einer Kontrolle oder 
beim TÜV vorgezeigt werden kann. 
In der ABE steht um was für ein Teil es sich handelt, wie es gekennzeichnet 
ist und für welche Fahrzeuge es verwendet werden kann.
 
Bei jeder nicht Original Bremsscheibe ist eine ABE mitgeliefert auch bei den 
Bremsbelägen. 
Meistens ist der Beipackzettel eine Einbauanleitung und ABE in einem und 
wird in der Regel immer weggeschmissen     
Aber rein rechtlich müsste dieser Zettel im Fahrzeug mit geführt werden , 
macht nur kein Mensch     
Gruss 
Thomy7er  
			
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 Hm das also ist ein ABE  
  
  
  
 
Ne nix für ungut, ist mir schon klar das man das dabei haben sollte nur wie du schon sagst wer macht das...
Das schlimmste was mir passieren kann ist das mich die Herrn in grün zu TÜV schleifen und dann kommt meinerseits das große Grinsen 
  