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Alt 12.11.2004, 18:43   #5
Thomy7er
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Mainz
Fahrzeug: E39 530i
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Hallo LEXX,

die ABE ist ja eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" und daher extra dafür
geschaffen damit das Teil nicht eingetragen werden muss
Die ABE soll im Fahrzeug mitgeführt werden um bei einer Kontrolle oder
beim TÜV vorgezeigt werden kann.
In der ABE steht um was für ein Teil es sich handelt, wie es gekennzeichnet
ist und für welche Fahrzeuge es verwendet werden kann.

Bei jeder nicht Original Bremsscheibe ist eine ABE mitgeliefert auch bei den
Bremsbelägen.
Meistens ist der Beipackzettel eine Einbauanleitung und ABE in einem und
wird in der Regel immer weggeschmissen

Aber rein rechtlich müsste dieser Zettel im Fahrzeug mit geführt werden ,
macht nur kein Mensch


Gruss
Thomy7er
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