Zitat:
Zitat von Nilson
So, zumindest bei uns gibts was neues. Gutachten ist da...
Reparaturkosten € 4.779,34
Wiederbeschaffungswert 3.700
Restwert 1.820
Beurteilung : Totalschaden
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In Deutschland gilt die 130%-Regel.
Wäre dann kein Totalschaden, weil 130% von 3.700 sind 4.810, womit die Reparaturkosten so gerade drinliegen. Dann muss aber repariert werden gegen Rechnung. Fiktive Abrechnung auf 130% geht nicht.
Auf die Schnelle:
https://www.hk-recht.de/rechtsgebiet...prozent-regel/