Zitat:
Zitat von gasi
Ich muss aus meiner Sicht auch nicht sagen können, der Wagen ist XY wert.
Es reicht, aufzuzeigen, dass der Wagen deutlich mehr Wert ist als die Instandsetzungskosten. Wieviel mehr ist dann egal und interessiert eh keinen.
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Und damit drehst Du Dich im Kreis - natürlich muss der Wert des Wagens angegeben werden. In Deutschland geht das über DAT plus entsprechende Verlaufsportale wie mobile etc. - und das findet Dein eigener Gutachter heraus. Ist das in der Schweiz anders und Du musst den von der Versicherung nehmen?
Was Du nicht belegen kannst, gibt es nicht. Das wird echt eine schwere Kiste, wenn der Wagen zur Auslieferung nackt war.