Festlegung des versicherungsrelvanten Schadenumfangs bei nicht mehr erhältlichen Teilen
Geschätzte Kollegen
Heute ist mir jemand rückwärts in die Beifahrertür reingefahren und ist natürlich schadenersatzpflichtig.
Sie ist irreparabel beschädigt. Neu ist sie leider nicht mehr erhältlich.
Wie wird so ein Schaden abgerechnet?
Ich hätte ja Anspruch auf ein neue Türe, die es aber nicht mehr gibt.
Wer weiss da Bescheid?
Grüsse
Gasi
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