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Alt 16.07.2025, 14:22   #37
Löwe
LÖWE
 
Registriert seit: 17.06.2023
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: E32-730i (02.92)
Standard

In Deutschland werden von der Standardbereifung abweichende Felgen und Reifengrößen von der Zulassungsstelle nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Es obliegt dem Fahrzeughalter nachzuweisen, dass die vorhandene Kombination aus Felge und Reifen "zulässig" ist. Dies geschieht mit den Herstellerangaben der Felge und der Reifen. Dies hat der TÜV bei mir ohne Beanstandung akzeptiert.
Schöne Grüße aus dem Dreiländereck!
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