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Alt 15.06.2025, 15:00   #8
mahooja
seven till heaven
 
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Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Zitat:
Zitat von MTC Beitrag anzeigen
Im Fahrzeugschein steht nur die kleinste zulässige Reifengröße, die anderen sind in den CoC Papieren eingetragen.
Das Problem hier ist, dass es sich um einen Reimport handelt und daher (soweit ich das verstanden habe) die ABE der Federn nicht gilt, sondern über eine Vollabnahme eingetragen werden muss.
Bei mir sind die Styling 95, mit denen der Dicke ausgeliefert wurde, als sogenannte erfolgte Umrüstung im Zuge der 21er Abnahme als Standard Bereifung mit abgenommen und eingetragen worden. Alle anderen zulässigen Rad-/Reifenkombinationen, auch meine Styling 128, stehen ja im Türholm. Gab bislang keine Schwierigkeiten.
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Björn


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Geändert von mahooja (15.06.2025 um 19:16 Uhr).
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